Altlasten im Bauplanungsrecht. Was können und müssen Gemeinden tun?

Schrader, Christian
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Datum

1993

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

0722-5474

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1674
ZLB: Zs 3327-4
BBR: Z 555

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Die Gemeinden sind Hauptbetroffene des Altlastenproblems, allein schon weil über ein Viertel aller belasteten Grundstücke in kommunalem Eigentum stehen. Die Gemeinden treffen bestimmte Pflichten, wenn sie sich nicht als Grundstücksveräußerer oder als Träger der Bauleitplanung schadenersatzpflichtig machen sollen. Der Beitrag erläutert, durch welches kommunale Tun oder Unterlassen Schadenersatzpflichten begründet oder vermieden werden können. Wesentlich ist die Kennzeichnung belasteter Flächen in den Bauleitplänen. Das Baugesetzbuch kennt überdies eine niedrigere Gefahrenschwelle als nach dem Altlastenbegriff des Ummweltrechts. Schon eine erhebliche Belastung der Fläche führt zur Kennzeichnungspflicht, einer konkreten Gefährdung bedarf es nicht. Weitere Abschnitte sind dem Umfang der Untersuchungspflicht und der Planung von Sanierungsverfahren gewidmet. (-y-)

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Schlagwörter

Zeitschrift

AKP. Alternative Kommunalpolitik

Ausgabe

Nr.4

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.35-38

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

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