Genehmigungspflicht und Genehmigungsfähigkeit von "Dachterrassen". Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Ein- und Ausblicke.

Boorberg
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Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

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0522-5337

ZDB-ID

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ZLB: 4-Zs 987

Dokumenttyp (zusätzl.)

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Zusammenfassung

Geht man vom lateinischen Ursprung ("terra" = Erde) aus, erscheint das Wort "Dachterrasse" eigentlich paradox - geht es doch bei einer Dachterrasse gerade nicht um eine ebenerdige Grundstücksnutzung, sondern um die Nutzung eines Dachs (oder einer sonstigen Plattform in luftiger Höhe) als Aussichts- und Ruheoase. Während ebenerdige Terrassen aus baurechtlicher Sicht grundsätzlich keine Probleme aufwerfen, häufen sich Klagen um und gegen Dachterrassen, vor allem in begehrten Innenstadtlagen, wo Luft und Grün rar und kostbar sind. Den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Konfliktlagen von Dachterrassen widmet sich deshalb der Beitrag. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 10

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Seiten

S. 295-300

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