Haushaltsrecht - Gemeindeverkehrsfinanzierungsrecht; Finanzierung des S-Bahn-Netzes aus der Finanzausgleichsmasse des Landeshaushalts. Urteil VG Wiesbaden - III/3 E 172/90 - vom 23.09.1992 - nicht rechtskräftig.
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Datum
1993
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
0171-9610
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1032
ZLB: Zs 2216-4
ZLB: Zs 2216-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
1. Die Gelder des kommunalen Finanzausgleichs sind - ungeachtet des Zuwendungsanspruches der Kommunen - Haushaltsmittel des Landes. Es ist alleine Sache des Landes, nach Maßgabe der Regelungen des Haushaltsrechts und des Finanzausgleichs über Landesmittel zu verfügen. 2. S-Bahnen sind als Bahnen besonderer Bauart und damit als förderungsfähige Vorhaben nach § 2 I Nr. 2 GVFG anzusehen. Sie dienen der Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse. Deshalb darf das Land Hessen seinen S-Bahnfinanzierungsanteil gegenüber der Deutschen Bundesbahn aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs erbringen. 3. Das Prinzip der örtlichen Belegenheit der von S-Bahnstrecken begünstigten Landkreise und Gemeinden rechtfertigt es, zur Entlastung der nicht profitierenden Kommunen des Finanzausgleichsstocks die begünstigten Kommunen direkt an der Finanzierung zu beteiligen.(-y-)
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Schlagwörter
Zeitschrift
Hessische Städte- und Gemeindezeitung
Ausgabe
Nr.5
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.203-207