Gubernative Rechtsetzung mit Social Software.

Gito
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Gito

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Berlin

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ZLB: 008/000 179 906

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DI
RE

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Abstract

Für Rechtsetzung sind nicht nur die Parlamente als Legislativorgan zuständig. Auch - und in weitaus größerem Umfang - werden hier exekutive öffentlich-rechtliche Organisationen tätig und erstellen Rechtsverordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften. Bisher liegen noch keine umfassenden und wissenschaftlich verwertbaren Erfahrungen darüber vor, ob sich der in Wirtschaft und Privatleben sehr intensiv entwickelnde Einsatz von Social Software auch vorteilhaft auf die Gestaltung von Rechtsetzungsprozessen auswirken kann. Es wird daher ein Ordnungssystem entwickelt, das eine strukturierte und nachvollziehbare Auswahl einer Social Software-Anwendung für die Recht setzende Exekutive ermöglicht.

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IV, 305 S., Anh.

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