Gubernative Rechtsetzung mit Social Software.
Gito
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Gito
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Berlin
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 008/000 179 906
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
RE
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Für Rechtsetzung sind nicht nur die Parlamente als Legislativorgan zuständig. Auch - und in weitaus größerem Umfang - werden hier exekutive öffentlich-rechtliche Organisationen tätig und erstellen Rechtsverordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften. Bisher liegen noch keine umfassenden und wissenschaftlich verwertbaren Erfahrungen darüber vor, ob sich der in Wirtschaft und Privatleben sehr intensiv entwickelnde Einsatz von Social Software auch vorteilhaft auf die Gestaltung von Rechtsetzungsprozessen auswirken kann. Es wird daher ein Ordnungssystem entwickelt, das eine strukturierte und nachvollziehbare Auswahl einer Social Software-Anwendung für die Recht setzende Exekutive ermöglicht.
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
IV, 305 S., Anh.