Fällt der kommunale Ordnungsdienst unter den Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG? Eine Prüfung anhand der Rechtslage in Niedersachsen.

Temmen, David
Kohlhammer
No Thumbnail Available

Date

2019

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Kohlhammer

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Stuttgart

item.page.language

item.page.issn

0514-2571

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 730 ZB 2559

item.page.type-orlis

Abstract

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden in immer mehr deutschen Städten sog. kommunale Ordnungsdienste errichtet. Diese treten als Außen- und Vollzugsdienste der Ordnungsämter in Erscheinung und sind vielerorts mit polizeitypischen Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Entgegen der Vorgabe des Art. 33 Abs. 4 GG, wonach hoheitsrechtliche Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel von Beamten im statusrechtlichen Sinne auszuüben sind, werden in den kommunalen Ordnungsdiensten überwiegend Angestellte des öffentlichen Dienstes beschäftigt. Es drängt sich die Frage auf, ob diese Verwaltungspraxis einen Verstoß gegen den Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG darstellt. Dies soll nachfolgend anhand der rechtlichen Situation in Niedersachsen untersucht werden.

Description

Keywords

item.page.journal

Zeitschrift für Beamtenrecht : ZBR

item.page.issue

Nr. 7/8

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 244-250

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Collections