Zur Zulässigkeit der Verfügung einer spezifisch wasserrechtlichen Nebenbestimmung (§58 Abs. 4 WHG) in einer integrierten immisionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung.
Nomos
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Datum
2012
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Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung integrierte wasserrechtliche Indirekteinleitergenehmigung (§ 58 Abs. 4 WHG) mit einer Nebenbestimmung verfügt werden darf, die nach § 12 BImSchG an sich nicht zulässig wäre. Der Beitrag untersucht zunächst die Zulässigkeit eines Widerrufsvorbehaltes über § 12 Abs, 2 BImSchG, um anschließend wegen damit verbundener Auslegungsunsicherheiten die Zulässigkeit eines Widerrufs oder einer Befristung über das Prüfprogramm des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG i.V.m. § 58 Abs. 4 WHG zu untersuchen. In dieser Diskussion fragt der Autor nach der Reichweite von § 13 BImSchG, insbesondere ob die Konzentrationswirkung eine ersetzende/überformende Wirkung hat. Für die Ausgangsfrage bedeutet dies, dass die im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mitzuerteilende wasserrechtliche Indirekteinleitergenehmigung im Rahmen eines Prüfauftrags des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG mit einer Befristung oder einem Widerrufsvorbehalt bei Vorliegen der wasserrechtlichen Voraussetzungen versehen werden kann.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 11
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 606-611