Neue Baurichtlinien des Landes Brandenburg. Vorläufige Richtlinie über die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Fertigstellung von Eigenheimen (EigenheimhilfenR).

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 252
SEBI: Zs 490-4

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Zur Fertigstellung von Eigenheimen, mit derem Bau vor dem 30.6.1990 begonnen worden ist und die bis zum 31.12.1990 noch nicht bezugsfertig waren, können finanzielle Hilfen zu den mit dem Bau verbundenen Kapitalkosten gewährt werden. Durch die Währungsumstellung zum 1.7.1990 wurden einerseits die Kreditverpflichtungen der Eigenheimbauherren halbiert, andererseits aber die Darlehensverträge an die marktüblichen Zinsen angepasst. Zur Abfederung der monatlichen Kapt!talbelastungen sollen die Eigenheimbauherren finanzielle Hilfen während der Bauzeit erhalten. Die Bestimmungen der Richtlinie werden im Wortlaut zu Gegenstand der Förderung/Voraussetzungen, zu Antragsverfahren, Bewilligung und Auszahlung und zur Durchführung wiedergegeben. (hg)

Description

Keywords

Eigenheim, Finanzierungshilfe, Wohnungsbauförderung, Richtlinie, Fertigstellung, Gewährung, Förderungsvoraussetzung, Bewilligung, Recht, Wohnung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Berliner Bauwirtschaft, Wiesbaden 42(1991), Nr.14, S.357-358

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Eigenheim, Finanzierungshilfe, Wohnungsbauförderung, Richtlinie, Fertigstellung, Gewährung, Förderungsvoraussetzung, Bewilligung, Recht, Wohnung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries