Neue Baurichtlinien des Landes Brandenburg. Vorläufige Richtlinie über die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Fertigstellung von Eigenheimen (EigenheimhilfenR).
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IRB: Z 252
SEBI: Zs 490-4
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Zusammenfassung
Zur Fertigstellung von Eigenheimen, mit derem Bau vor dem 30.6.1990 begonnen worden ist und die bis zum 31.12.1990 noch nicht bezugsfertig waren, können finanzielle Hilfen zu den mit dem Bau verbundenen Kapitalkosten gewährt werden. Durch die Währungsumstellung zum 1.7.1990 wurden einerseits die Kreditverpflichtungen der Eigenheimbauherren halbiert, andererseits aber die Darlehensverträge an die marktüblichen Zinsen angepasst. Zur Abfederung der monatlichen Kapt!talbelastungen sollen die Eigenheimbauherren finanzielle Hilfen während der Bauzeit erhalten. Die Bestimmungen der Richtlinie werden im Wortlaut zu Gegenstand der Förderung/Voraussetzungen, zu Antragsverfahren, Bewilligung und Auszahlung und zur Durchführung wiedergegeben. (hg)
Beschreibung
Schlagwörter
Eigenheim, Finanzierungshilfe, Wohnungsbauförderung, Richtlinie, Fertigstellung, Gewährung, Förderungsvoraussetzung, Bewilligung, Recht, Wohnung
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Berliner Bauwirtschaft, Wiesbaden 42(1991), Nr.14, S.357-358
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Eigenheim, Finanzierungshilfe, Wohnungsbauförderung, Richtlinie, Fertigstellung, Gewährung, Förderungsvoraussetzung, Bewilligung, Recht, Wohnung