Landwirtschaftliche Bodennutzung zwischen Eigentumsgarantie und Umweltschutz. Beschränkungen der freien Wahl der landwirtschaftlichen Nutzung und ihr Ausgleich.
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: 2000/2156
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DI
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Abstract
Zentrale Verfassungsnorm im Konflikt zwischen landwirtschaftlicher Bodennutzung und hoheitlichen Einschränkungen dieser Nutzung zum Zweck des Umweltschutzes ist Art. 14 GG. Im Ergebnis sind derartige Einschränkungen regelmäßig als Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums zu qualifizieren. Deren Zulässigkeit ist vom Gewicht der öffentlichen Belange abhängig. Eine mögliche Verfassungswidrigkeit kann nur in Ausnahmefällen durch einen finanziellen Ausgleich kompensiert werden. Die geltenden Ausgleichsregelungen werden den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht. Rechtswidrige Beschränkungen müssen zwar primär abgewehrt werden, können jedoch auf Basis des enteignungsgleichen Eingriffs Ersatzansprüche auslösen. Für finanzielle Ansprüche ist der ordentliche, im übrigen der Verwaltungsrechtsweg gegeben. difu
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179 S.
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Nomos-Universitätsschriften. Recht
Gießener Abhandlungen zum Umweltrecht; 8
Gießener Abhandlungen zum Umweltrecht; 8