Zum Umgang der Verwaltung mit ihren öffentlichen Betrieben. Das Beispiel Hamburg.
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1985
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SEBI: Zs 1944
IRB: Z 1019
BBR: Z 221
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Zusammenfassung
Bei einer Vielzahl der Aufgaben öffentlicher Unternehmen handelt es sich um kommunale Dienstleistungen. Es wird an Beispielen gezeigt, dass den öffentlichen Betrieben in der Gesamtverwaltung der Gemeinde nicht die Repräsentanz und Aufmerksamkeit zukommt, die sie von ihrer Bedeutung her für die Aufgabenerfüllung der Stadt haben. Es muss betriebswirtschaftlicher Sachverstand sowohl von der Ausbildung, wie auch Einstellungspraxis und Bezahlung her für die Leitung und Kontrolle öffentlicher Betriebe geschaffen werden. Frage ist, ob nicht für bestimmte öffentliche Aufgaben eine andere Rechtsform des Eigenbetriebes möglich ist.(hg)
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Die Verwaltung, Berlin 18(1985), Nr.3, S.339-350, Lit.