Die Haftung für Pflichtverstöße des Bedienpersonals bei der Anmietung von Baumaschinen nebst Personalüberlassung.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die lange umstrittene Frage, wie bei der Stellung von Baumaschinen mit Bedienpersonal die in Frage kommenden Vertragstypen (Werkvertrag, Dienstvertrag oder Mietvertrag verbunden mit einem Dienstverschaffungsvertrag) voneinander abzugrenzen sind, kann inzwischen als geklärt gelten. In den meisten Fällen wird ein kombinierter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag vorliegen. Von den Gerichten unterschiedlich beantwortet wird hingegen immer noch die Frage, wie beim kombinierten Miet- und Dienstverschaffungsvertrag die Haftung des entleihenden von der Haftung des verleihenden Unternehmens abzugrenzen ist, wenn durch das Bedienpersonal mit der Baumaschine Schäden verursacht werden. Teilweise wird insoweit danach differenziert, in wessen Verantwortungsbereich bzw. Weisungszuständigkeit die schadenstiftende Pflichtverletzung fällt. Davon abweichend wird aber auch die Auffassung vertreten, dass es entscheidend darauf ankomme, ob das verleihende Unternehmen vor Ort tatsächlich Einfluss auf die konkrete Verrichtung nehmen konnte. Die Frage ist durch den BGH noch nicht geklärt. Durch den Beitrag werden die unterschiedlichen in der Rechtsprechung vertretenen Auffassungen kritisch beleuchtet.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 4
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S. 199-203