Die Haftung für Pflichtverstöße des Bedienpersonals bei der Anmietung von Baumaschinen nebst Personalüberlassung.

Beck
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Beck

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

München

item.page.language

item.page.issn

1439-6351

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die lange umstrittene Frage, wie bei der Stellung von Baumaschinen mit Bedienpersonal die in Frage kommenden Vertragstypen (Werkvertrag, Dienstvertrag oder Mietvertrag verbunden mit einem Dienstverschaffungsvertrag) voneinander abzugrenzen sind, kann inzwischen als geklärt gelten. In den meisten Fällen wird ein kombinierter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag vorliegen. Von den Gerichten unterschiedlich beantwortet wird hingegen immer noch die Frage, wie beim kombinierten Miet- und Dienstverschaffungsvertrag die Haftung des entleihenden von der Haftung des verleihenden Unternehmens abzugrenzen ist, wenn durch das Bedienpersonal mit der Baumaschine Schäden verursacht werden. Teilweise wird insoweit danach differenziert, in wessen Verantwortungsbereich bzw. Weisungszuständigkeit die schadenstiftende Pflichtverletzung fällt. Davon abweichend wird aber auch die Auffassung vertreten, dass es entscheidend darauf ankomme, ob das verleihende Unternehmen vor Ort tatsächlich Einfluss auf die konkrete Verrichtung nehmen konnte. Die Frage ist durch den BGH noch nicht geklärt. Durch den Beitrag werden die unterschiedlichen in der Rechtsprechung vertretenen Auffassungen kritisch beleuchtet.

Description

Keywords

Journal

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

item.page.issue

Nr. 4

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 199-203

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries