Innenbereichsabgrenzung und Sanierungssatzung. BauGB §§ 14 Abs. 4, 15 ABs. 3, 30 Abs. 2, 34 Abs. 1, 35, 136 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. c, 142, 144 Abs. 1 Nr. 1, 145 Abs. 2. BVerG, Beschluß vom 15. 7. 1994 - 4 B 109.94 - (FGH Mannheim).

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Datum

1994

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

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ISSN

0721-7390

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

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Zusammenfassung

1. Soweit bei der Anwendung des Paragraphen 34 I BauGB für die Beurteilung, ob ein Grundstück dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil oder dem Außenbereich zugehört, die Verkehrsauffassung eine Rolle spielt, ist diese nicht in einer das Gericht bindenden Weise dadurch festgelegt, daß Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde die Fläche bisher als dem Innenbereich zugehörig angesehen haben und dies auch Ausdruck im Flächennutzungsplan gefunden hat. 2. Eine Sanierungssatzung hat keine dem einfachen Bebauungsplan entsprechende Wirkung für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben. 3. Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet darf ohne sanierungsrechtliche Genehmigung nach Paragraph 144 BauGB ein positiver Bauvorbescheid nicht erteilt werden. Soweit Leitsätze.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Umwelt- und Planungsrecht

Ausgabe

Nr.11/12

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.452-453

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

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