Innenbereichsabgrenzung und Sanierungssatzung. BauGB §§ 14 Abs. 4, 15 ABs. 3, 30 Abs. 2, 34 Abs. 1, 35, 136 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. c, 142, 144 Abs. 1 Nr. 1, 145 Abs. 2. BVerG, Beschluß vom 15. 7. 1994 - 4 B 109.94 - (FGH Mannheim).

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0721-7390

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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

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RE

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Abstract

1. Soweit bei der Anwendung des Paragraphen 34 I BauGB für die Beurteilung, ob ein Grundstück dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil oder dem Außenbereich zugehört, die Verkehrsauffassung eine Rolle spielt, ist diese nicht in einer das Gericht bindenden Weise dadurch festgelegt, daß Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde die Fläche bisher als dem Innenbereich zugehörig angesehen haben und dies auch Ausdruck im Flächennutzungsplan gefunden hat. 2. Eine Sanierungssatzung hat keine dem einfachen Bebauungsplan entsprechende Wirkung für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben. 3. Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet darf ohne sanierungsrechtliche Genehmigung nach Paragraph 144 BauGB ein positiver Bauvorbescheid nicht erteilt werden. Soweit Leitsätze.

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Umwelt- und Planungsrecht

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Nr.11/12

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S.452-453

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