Partnerschaften - Lösung des Haftungsproblems für Beratende Ingenieure? Interdisziplinärer Zusammenschluß möglich.

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IRB: Z 624

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Seit zwei Jahrzehnten schon ist ein Partnerschaftsgesetz im Gespräch. Ziel auf nationaler wie europäischer Ebene ist es, Schwierigkeiten der Zusammenarbeit von Angehörigen verschiedener Freier Berufe zu überwinden. Wird das Partnerschaftsgesetz Wirklichkeit, dann stellt es für die Beratenden Ingenieure eine interessante Ergänzung der bereits bestehenden Rechtsformen dar, zumal sie dann mit Freiberuflern kooperieren können, denen bisher die GmbH als Rechtsform versagt ist.Wie Haftung und Besteuerung aussehen, nimmt dieser Beitrag unter die Lupe.

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Schlagwörter

Ingenieur, Beratender Ingenieur, Kooperation, Rechtsform, Gesellschaft, Gesetz, Haftung, Besteuerung, Steuerrecht, Freiberufler, Zusammenlegung, Partnerschaft, Gesellschaftsform, GmbH, Partnerschaftsgesetz, Recht, Allgemein

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Beratende Ingenieure, Deutscher Consulting Verl., Wuppertal, (1992), Nr.1/2, S.46-47, Tab.

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Ingenieur, Beratender Ingenieur, Kooperation, Rechtsform, Gesellschaft, Gesetz, Haftung, Besteuerung, Steuerrecht, Freiberufler, Zusammenlegung, Partnerschaft, Gesellschaftsform, GmbH, Partnerschaftsgesetz, Recht, Allgemein

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