Die Delegation von Hoheitsrechten durch Gemeinden auf Gemeinden und Gemeindeverbände.
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SEBI: CP 209
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DI
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Abstract
Eine ,,Delegation'' (Weiterübertragung) von Hoheitsrechten durch Gemeinden auf Gemeinden und Gemeindeverbände besteht stets in einer Änderung der Zuständigkeitsordnung, bei der die Gemeinden einzelne Hoheitsrechte als Teil ihrer einheitlichen gemeindlichen Hoheitsgewalt zugunsten anderer Hoheitsträger aufgeben.Die Untersuchung stellt sich zur Aufgabe, den Begriff ,,Delegation'' im kommunalen Bereich zu überprüfen und in dogmatischer Hinsicht zu klären.Weiter wird der Begriff der ,,Hoheitsrechte'' als des Gegenstands der Delegation untersucht.Anhand der gewonnenen Erkenntnisse werden die einzelnen Fälle der Delegation im zwischengemeindlichen Bereich behandelt.Angesichts der Vielzahl von Delegationsmöglichkeiten beschränkt sich der Autor auf die Erörterung der Delegation von Hoheitsrechten auf andere Gemeinden sowie auf Gemeindeverbände.Beschränkungen der Delegation ergeben sich daraus, daß die Gemeinden der rechtsstaatlich-demokratischen Ordnung unterliegen und dem Gemeinschaftszweck zu dienen haben. chb/difu
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Delegation, Hoheitsrecht, Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft, Zweckverband, Samtgemeinde, Landkreis, Gemeindeverband, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation
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Münster: (1968), XXV, 182 S., Tab.; Lit.
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Delegation, Hoheitsrecht, Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft, Zweckverband, Samtgemeinde, Landkreis, Gemeindeverband, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation