Darlegungs- und Beweislast bei Schimmelpilzbildung (mit Anmerkung von F.-J. Windisch).

Windisch, Franz-Josef
Werner
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Datum

2005

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Herausgeber

Werner

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Düsseldorf

Sprache

ISSN

0340-7497

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

BGB § 536 Abs.1 Satz 2; ZPO § 284: 1) Befindet sich Schimmelpilzbildung in Wohnräumen, so hat der Vermieter zu beweisen, dass der bauliche Zustand der Wohnung als Ursache für das Entstehen der Feuchtigkeitserscheinungen in Betracht kommt. 2) Liegen (hier vermutlich durch den nachträglichen Einbau von Wärmedämmfenstern) bauliche Gründe für die Schimmelpilzbildung vor, so entlastet es den Vermieter nicht, wenn es bei anderen Mietern mit einem anderen Nutzerverhalten nicht zu einer Schimmelpilzbildung gekommen sein mag. 3) Der Mieter muss sein Heiz- und Lüftungsverhalten nur in zumutbarem Umfang den baulichen Gegebenheiten anpassen. AG Siegburg, Urteil vom 3.11.2004 - 4 C 227/03. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

Ausgabe

Nr. 7

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 543-546

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen