In Sachen Architektenkammer - Zum Ausschluß von Planern bei städtebaulichen Planungswettbewerben.
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BBR: Z 447
IRB: Z 1108
SEBI: Zs 2751-4
IRB: Z 1108
SEBI: Zs 2751-4
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Zusammenfassung
Bei der Auslobung städtebaulicher Planungswettbewerbe werden häufig nur Architekten, die Mitglieder der Architektenkammer sind, als teilnahmeberechtigt erklärt. Absolventen und Studenten der Abteilung Raumplanung werden bei diesen Wettbewerben ausgeschlossen, da die Architektenkammer die Ausbildung der Raumplaner in Dortmund als "bedauerliche Fehlentwicklung" bezeichnet. Anhand von zwei Fällen wird das Vorgehen der Architektenkammer dokumentiert und anschließend Stellungnahmen von Ministerien, dem Deutschen Städtetag, von Architektenkammern und der Vereinigung der Stadt-, Regional- und Landesplaner widergegeben. Zur Frage der Mitgliedschaft von Raumplanern in einer Architektenkammer wird auf die Architektengesetze der Länder eingegengen. Die Richtlinien der GRW 77 werden anhand o.g. Fälle aus der Praxis dargestellt. IRPUD
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Stadtplanung/Städtebau, Wissenschaft/Grundlagen, Wettbewerb, Planerausbildung, Auslobung, Teilnahme, Architektengesetz
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Mitteilungen des Informationskreises für Raumplanung, Dortmund (1982)Nr.18, S.2-6, Abb., Lit.
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Stadtplanung/Städtebau, Wissenschaft/Grundlagen, Wettbewerb, Planerausbildung, Auslobung, Teilnahme, Architektengesetz