Das Denkmalrecht der Länder. Ein Rechtsvergleich unter besonderer Berücksichtigung Nordrhein-Westfalens.

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Die den Ländern nach dem Grundgesetz zustehende Gesetzgebungskompetenz für das denkmalschutzspezifische Sonderrecht bedingt, dass es zu Unterschieden in den gesetzlichen Regelungen gekommen ist. Nach einer Beschreibung des Regelungsgegenstandes der Denkmalschutzgesetze, der Aufgabenbereiche von Denkmalschutz und Denkmalpflege und des Begriffs des Denkmals wird auf die Verfahren zur Unterschutzstellung eingegangen, die in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt wird. Weiter wird auf die behördlichen Zuständigkeiten zur Entscheidung über die rechtliche Denkmaleigenschaft und das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren eingegangen. kf

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Schlagwörter

Recht, Denkmalschutz, Terminologie, Rechtsvergleich, Denkmalschutzgesetz, Eigentumsrecht, Verwaltungsorganisation, Landesrecht, Bundesland

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Deutsches Verwaltungsblatt (1984)Nr.13, S.603-611, Lit.

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Recht, Denkmalschutz, Terminologie, Rechtsvergleich, Denkmalschutzgesetz, Eigentumsrecht, Verwaltungsorganisation, Landesrecht, Bundesland

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