Außerkrafttreten von Bebauungsplänen infolge abweichender Entwicklung.
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1979
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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
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Zusammenfassung
Bis vor das BVerwG wurde die Problematik getragen, ob ein Bebauungsplan trotz abweichender tatsächlicher Entwicklung weiterhin Rechtsgültigkeit besitzen solle oder aber als außer Kraft getreten anzusehen ist. Das BVerwG entschied sich wegen der starken Wirklichkeitsbezogenheit von Bebauungsplänen gegenüber sonstigen Rechtsnormen, die in der hohen Anfälligkeit von Bebauungsplänen gegenüber tatsächlich abweichenden Entwicklungen zu sehen ist, im Zweifel für die Außerkraftsetzung von solchen Bebauungsplänen. Dem stehen die Prinzipien der Selbstbindung der Verwaltung und des Vertrauensschutzes entgegen. hg
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 109(1978)Nr.20, S.626-630, Lit.