Außerkrafttreten von Bebauungsplänen infolge abweichender Entwicklung.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

item.page.type

item.page.type-orlis

Abstract

Bis vor das BVerwG wurde die Problematik getragen, ob ein Bebauungsplan trotz abweichender tatsächlicher Entwicklung weiterhin Rechtsgültigkeit besitzen solle oder aber als außer Kraft getreten anzusehen ist. Das BVerwG entschied sich wegen der starken Wirklichkeitsbezogenheit von Bebauungsplänen gegenüber sonstigen Rechtsnormen, die in der hohen Anfälligkeit von Bebauungsplänen gegenüber tatsächlich abweichenden Entwicklungen zu sehen ist, im Zweifel für die Außerkraftsetzung von solchen Bebauungsplänen. Dem stehen die Prinzipien der Selbstbindung der Verwaltung und des Vertrauensschutzes entgegen. hg

Description

Keywords

Recht, Bebauungsplanung, Rechtsgültigkeit, Außerkrafttreten, Selbstbindung, Vertrauensschutz, Geltungsverlust, Rechtsprechung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Bayerische Verwaltungsblätter, München 109(1978)Nr.20, S.626-630, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Recht, Bebauungsplanung, Rechtsgültigkeit, Außerkrafttreten, Selbstbindung, Vertrauensschutz, Geltungsverlust, Rechtsprechung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries