Rechtsfolgen und subjektives Recht im Gemeinschaftsrecht. Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik der Staatshaftungsdoktrin des EuGH.

Nomos
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Nomos

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Baden-Baden

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 99/2975

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Rechtsfolgen lassen sich in öffentlich-rechtliche Sanktionen und Rechtsfolgen zivilrechtlichen Charakters unterscheiden. Zu den öffentlich-rechtlichen gehören verwaltungsstrafrechtliche oder strafrechtliche Geldbußen oder Freiheitsstrafen. Rechtsfolgen zivilrechtlichen Typus sind durch das Entstehen, den Entfall oder die Änderung bestimmter Berechtigungen oder Verpflichtungen im Verhältnis zwischen dem Normübertreter und den vom Normverstoß betroffenen einzeln gekennzeichnet. Diese Arbeit analysiert die wesentlichen Grundlagen und Elemente dieser richterlich etablierten Rechtsfolgenregelung. Der Autor befasst sich mit der Frage, ob sich der gemeinschaftsrechtliche Staatshaftungsanspruch überhaupt schlüssig aus dem Gemeinschaftsrecht ableiten lässt. kirs/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

266 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Schriftenreihe Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft; 191