Rechtsfolgen und subjektives Recht im Gemeinschaftsrecht. Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik der Staatshaftungsdoktrin des EuGH.

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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 99/2975

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Zusammenfassung

Rechtsfolgen lassen sich in öffentlich-rechtliche Sanktionen und Rechtsfolgen zivilrechtlichen Charakters unterscheiden. Zu den öffentlich-rechtlichen gehören verwaltungsstrafrechtliche oder strafrechtliche Geldbußen oder Freiheitsstrafen. Rechtsfolgen zivilrechtlichen Typus sind durch das Entstehen, den Entfall oder die Änderung bestimmter Berechtigungen oder Verpflichtungen im Verhältnis zwischen dem Normübertreter und den vom Normverstoß betroffenen einzeln gekennzeichnet. Diese Arbeit analysiert die wesentlichen Grundlagen und Elemente dieser richterlich etablierten Rechtsfolgenregelung. Der Autor befasst sich mit der Frage, ob sich der gemeinschaftsrechtliche Staatshaftungsanspruch überhaupt schlüssig aus dem Gemeinschaftsrecht ableiten lässt. kirs/difu

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266 S.

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Schriftenreihe Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft; 191