EG-Richtlinien und verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz - unter besonderer Berücksichtigung des Umweltrechts.

Wiss. Buchges.
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Wiss. Buchges.

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Darmstadt

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ZLB: 99/2967

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Abstract

Die Europäische Gemeinschaft ist eine Rechtsgemeinschaft, d.h. dass ihre Organe auch dann an unverzichtbare rechtsstaatliche Grundsätze gebunden sind, wenn diese in den Verträgen nicht ausdrücklich genannt werden. Der Europäische Gerichtshof ist mit der Wahrung des Rechts und der Überwachung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Gemeinschaftsorgane betraut. Die gemeinschaftlichen Grundsätze des Verwaltungsrechts sind auf der Grundlage der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten entwickelt worden, die ihrerseits auch wieder auf die nationalen Verwaltungsrechtsordnung zurückwirken. Die Autorin geht insbesondere der Frage nach, auf welche Art und Weise und in welchem Ausmaß das deutsche Recht durch das Gemeinschaftsrecht bezüglich der Frage der Einräumung des Inhalts und Umfang von Individualrechten auch in rein nationalen Fällen beeinflusst wird. kirs/difu

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XVI, 327 S.

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