Kooperationen im öffentlichen Personennahverkehr. Verkehrsverbund Rhein-Neckar.
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SEBI: 87/5173-4
IRB: 67VOR
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Zusammenfassung
Alle Kooperationsüberlegungen im ÖPNV müssen die Beteiligten und deren Ziele berücksichtigen. Entscheidungen über seine Gestaltung können nicht den "Zuständigen" vorbehalten bleiben. Verkehrsnutzer, Planer, Politiker, Gebietskörperschaften, Verkehrsunternehmen und die öffentlichen Hände müssen an der Planung partizipieren, ihre Ziele diskutieren und gemeinsam entscheiden. Dazu bedarf es geeigneter Gremien und Koordinatoren. Bei mehrfachen Nahverkehrssystemen, wie sie in Verdichtungsräumen vorhanden sind, treten Abstimmungserfordernisse auf den Ebenen gleichartiger Interessen als weitere organisatorische Bedingung hinzu. Diese Anforderungen können durch Organisationsmodelle erfüllt werden, die als Mehrebenen-Modelle aufgebaut sind, wie im Falle des geplanten Verkehrsverbundes Rhein-Neckar. Verkehrsnutzer werden allerdings auch im achten Verkehrsverbund der Bundesrepublik an der Planung nicht beteiligt sein. difu
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Öffentlicher Personennahverkehr, Kooperation, Nahverkehr, Organisationsmodell, Öffentlicher Verkehr, Verkehr, Verkehrsverbund
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In: Vortragsreihe öffentlicher Personennahverkehr.Hrsg.: Univ.Kaiserslautern, Fachgebiet Verkehrswesen., Kaiserslautern:(1987), S. 125-143, Tab.; Lit
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Öffentlicher Personennahverkehr, Kooperation, Nahverkehr, Organisationsmodell, Öffentlicher Verkehr, Verkehr, Verkehrsverbund