Die Entwicklung der Sparkassen zu selbständigen Anstalten des öffentlichen Rechts. Ein Beitrag zur Entwicklung des Anstaltsbegriffs im 19. Jahrhundert.
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1985
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SEBI: 86/1588
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Zusammenfassung
Kommunale Sparkassen sind heute als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert.Nach überwiegend privatrechtlichen Anfängen des Sparkassenwesens am Ende des 18./Anfang des 19.Jahrhunderts gerieten diese Institute alsbald unter den Einfluß der Gemeinden und Kreise.Einen wichtigen Einschnitt markierte das preußische Sparkassenreglement von 1838.Da Aktivgeschäfte gegenüber einzelnen privaten Darlehensnehmern nicht ausdrücklich vorgesehen waren, kam es häufig zur Verbindung von Sparkassen und Leihanstalten.Rechtliche Selbständigkeit erlangten die Sparkassen jedoch erst mit den Notverordnungen der Jahre 1931 und 1932.Die vorliegende Arbeit zeigt - als Beitrag zur Entwicklung des Anstaltsbegriffs - anhand der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Ausgestaltung einzelner Sparkassenstatuten, daß sich die Sparkassen schon lange vorher während des 19.Jahrhunderts zu selbständigen - wenn auch nicht ausdrücklich rechtsfähigen - Anstalten des öffennlichen Rechts entwickelt hatten. chb/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1985), XXIII 264 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1985)
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Serie/Report Nr.
Rechtshistorische Reihe; 45