Bestandsschutz im Bauplanungsrecht.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: 4-Zs 987

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Abstract

Seit dem Nassauskiesungsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts stößt die Ableitung individueller Rechtspositionen unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zumindest auf erhebliche rechtsdogmatische Schwierigkeiten. Im öffentlichen Baurecht hat die Rechtsprechung - abgesehen von dem in der Literatur nicht unwidersprochen gebliebenen Schutz des "Sockeleigentums" - die frühere Gewährung nachbarlicher Abwehrrechte gegen schwere und unerträgliche Eingriffe unmittelbar aus der verfassungsrechtlichen Eigentumsgewährleistung längst aufgegeben. Deutlich diffuser ist indessen der Meinungsstand in Judikatur und Schrifttum hinsichtlich des ebenfalls herkömmlich unmittelbar verfassungsgestützten (namentlich passiven) Bestandsschutzes. Der Beitrag befasst sich mit der Frage der Reichweite des einfachgesetzlichen Bestandsschutzes im Bauplanungsrecht, die sich wegen der punktuellen Einzelregelungen übergreifend nur schwierig beantworten lässt. difu

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 21

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S. 641-648

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