Das Verhältnis der wasserrechtlichen Gestattungen zu den fachgesetzlichen Planfeststellungsverfahren.

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Hamburg

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ZLB: 2001/2972

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DI

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Abstract

In der Arbeit wird untersucht, ob und gegebenenfalls inwieweit § 14 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Ausnahmen von der Konzentrationswirkung der fachgesetzlichen Planfeststellungsbeschlüsse normiert. Entscheidend für die Beantwortung der Frage ist, ob der Planfeststellungsbeschluss als Planungsentscheidung mit einem gleichzeitigen Gestattungsverfahren nach Struktur und Zielsetzung vereinbar ist. Die Darstellung der Grundlagen eines einheitlichen Rechtsinstituts der Planfeststellung erfolgt anhand der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Es folgt eine Auseinandersetzung mit den wasserrechtlichen Gestattungen - der Bewilligung und der Erlaubnis. Mitentscheidend ist die Bedeutung des Allgemeinwohlbegriffs aus § 14 WHG. Der Problemschwerpunkt liegt in der Abgrenzung der abwägenden Ausfüllung des Begriffinhalts zu planerischen Abwägungen. Kern der Arbeit ist die Herausarbeitung der normativen Reichweite des § 14 Abs. 1 WHG und sein Verhältnis zu den mit Konzentrationswirkung ausgestatteten Fachplanungsgesetzen. Schließlich wird der Art und Weise der Berücksichtigung von landesrechtlichen Normen in den bundesbehördlichen durchgeführten Planfeststellungsverfahren besondere Beachtung geschenkt. kirs/difu

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XXXVII, 274 S.

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Studien zur Rechtswissenschaft; 80