Gemeindliche Verwendungspflichten bei fakultativer Stellplatzablöse.

Manssen, Gerrit
Boorberg
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Datum

2004

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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0522-5337

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Gemäß Art. 53 Abs. l Satz 3 BayBO muss die Gemeinde Ablösungsbeträge aus fakultativer oder obligatorischer Stellplatzablösung für die Herstellung von Garagen oder Stellplätzen an geeigneter Stelle oder für den Unterhalt bestehender Garagen und Stellplätze verwenden. Der Beitrag weist nach, dass der Begriff der "geeigneten Stelle" nach dem Willen des Gesetzgebers weit zu verstehen ist. Insbesondere besteht keine Beschränkung auf die nähere Umgebung des Bauvorhabens, für das die Ablösung gezahlt worden ist. Finanzverfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche weite Auslegung bestehen nicht. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 3

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 65-68

Zitierform

Freie Schlagworte

Stichwörter

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