Der Unternehmensbegriff des Aktiensgesetzes 1965. Unter besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Problematik des Unternehmensbegriffs.

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SEBI: 70/1427

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Bei der Einführung des Aktiengesetzes 1965 wurde der Begriff des "Unternehmens" keiner näheren Definition unterzogen, obwohl er des öfteren im Gesetz erscheint und eine einheitliche Begriffsbestimmung für die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften von immenser Bedeutung wäre.Rechtsprechung und Lehre haben hier in langen Jahren allerdings eine gewisse Klärung herbeigeführt, was jedoch nicht für das Recht der "verbundenen Unternehmen" gilt.Anhand der exemplarischen Darstellung verbundener Unternehmen (z.B. die Deutsche Bundesbahn und die Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist) wird im einzelnen aufgezeigt, wie unterschiedlich die Probleme sind, die im Zusammenhang mit dem Unternehmensbegriff im Recht der verbundenen Unternehmen gelöst werden müssen.Die Arbeit ist mit ihrer strikten Orientierung am Unternehmensbegriff des Aktiengesetzes von großer Praxisrelevanz. kp/difu

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Unternehmen, Aktiengesetz, Aktiengesellschaft, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gewerbeordnung, Handel, Gewerbe, Verkehr, Recht, Wirtschaft

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Bad Homburg v. d.H.: Gehlen (1970), 159 S., Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1968/69)

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Unternehmen, Aktiengesetz, Aktiengesellschaft, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gewerbeordnung, Handel, Gewerbe, Verkehr, Recht, Wirtschaft

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