Umwandlung von Sozialmietwohnungen in Wohnungseigentum. Raumordnung, Infrastruktur, Bodenordnung, Städte- und Wohnungsbau.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1980

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 464
BBR: Z 481

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Im Wohnungsbauänderungsgesetz, das am 1.3.1980 in Kraft trat, wurden zusätzliche Schutzbestimmungen für die Mieter von Sozialwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden oder worden sind, getroffen. Die Umwandlung soll weiterhin grundsätzlich möglich sein, doch muss die Absicht der zuständigen Behörde mitgeteilt werden, und es besteht ein Vorkaufsrecht des Mieters. Der Kaufpreis soll durch Mietpreisbindung und eine Nachwirkungsfrist von 8 Jahren beschränkt werden. Die Kündigungsfristen und die Duldungspflicht für Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen bestimmter Zumutbarkeit wurden festgelegt. hg

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 34(1980)Nr.6, S.148-150

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen