Ansprüche des Sozialhilfeträgers gegen Erwerber bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung. LG Münster v. 12.1.1983 in NJW 1984, S. 1188.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 954

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Nicht selten übertragen Grundeigentümer das ihnen gehörende Grundstück - häufig ihr gesamtes Vermögen - an andere, ohne dabei an etwaige Auswirkungen bei Eintritt einer späteren Notlage zu denken. Ist der Schenker später jedoch auf Sozialhilfe angewiesen, dann kann der Träger der Sozialhilfe den Anspruch des Schenkers nach § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB auf sich überleiten und einklagen. hb

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Sozialrecht, Erbschaft, Sozialhilfe, Sozialbehörde, Grundstück, Vermögen, Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtsprechung, Erbe, Erbrecht, Übertragung, Rückforderung, Sozialhilfeempfänger

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Hamburger Grundeigentum, Hamburg 94(1984)Nr.11, S.521, 555, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Sozialrecht, Erbschaft, Sozialhilfe, Sozialbehörde, Grundstück, Vermögen, Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtsprechung, Erbe, Erbrecht, Übertragung, Rückforderung, Sozialhilfeempfänger

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries