Der Einkommensbegriff im öffentlichen Schuldrecht.
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SEBI: 92/119
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Das sogenannte öffentliche Schuldrecht umfaßt im allgemeinen Rechtsverhältnisse, welche vermögensrechtliche Ansprüche oder Verpflichtungen (besonders zu Geldleistungen) begründen und regeln. Wesentliche Bereiche sind das Steuerschuldverhältnis, das Sozialschuldverhältnis, das Subventionsschuldverhältnis und andere, wie z. B. strafrechtliche Schuldverhältnisse (Geldstrafen). Bemessungsgrundlage ist häufig das Einkommen. Allerdings bemängelt der Verfasser in den einschlägigen Teilbereichen einige Unterschiede und Ungereimtheiten hinsichtlich der Festlegung des Begriffs "Einkommen". Als Ursache sieht er die allgemeine Vernachlässigung des öffentlichen Schuldrechts in der Rechtslehre. Die Arbeit zeigt kritisch verschiedene Einkommensbegriffe auf. Der letzte Teil ist einem eigenen Konzept eines einheitlichen Einkommensbegriffs und eines Systems integrierter Einkommensgrenzen zur Berechnung der individuellen Leistungsfähigkeit gewidmet. anj/difu
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Öffentliches Recht, Schuldrecht, Einkommen, Steuerrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Subvention, Einkommensteuer, Wohngeld, Kindergeld, Rechtsgeschichte, Wohnungswesen, Sozialwesen, Steuer, Verwaltungsrecht
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Berlin: Duncker & Humblot (1991), 376 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1990)
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Öffentliches Recht, Schuldrecht, Einkommen, Steuerrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Subvention, Einkommensteuer, Wohngeld, Kindergeld, Rechtsgeschichte, Wohnungswesen, Sozialwesen, Steuer, Verwaltungsrecht
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Schriften zum öffentlichen Recht; 606