Der Einkommensbegriff im öffentlichen Schuldrecht.
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1991
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 92/119
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
S
S
Authors
Abstract
Das sogenannte öffentliche Schuldrecht umfaßt im allgemeinen Rechtsverhältnisse, welche vermögensrechtliche Ansprüche oder Verpflichtungen (besonders zu Geldleistungen) begründen und regeln. Wesentliche Bereiche sind das Steuerschuldverhältnis, das Sozialschuldverhältnis, das Subventionsschuldverhältnis und andere, wie z. B. strafrechtliche Schuldverhältnisse (Geldstrafen). Bemessungsgrundlage ist häufig das Einkommen. Allerdings bemängelt der Verfasser in den einschlägigen Teilbereichen einige Unterschiede und Ungereimtheiten hinsichtlich der Festlegung des Begriffs "Einkommen". Als Ursache sieht er die allgemeine Vernachlässigung des öffentlichen Schuldrechts in der Rechtslehre. Die Arbeit zeigt kritisch verschiedene Einkommensbegriffe auf. Der letzte Teil ist einem eigenen Konzept eines einheitlichen Einkommensbegriffs und eines Systems integrierter Einkommensgrenzen zur Berechnung der individuellen Leistungsfähigkeit gewidmet. anj/difu
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Berlin: Duncker & Humblot (1991), 376 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1990)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Schriften zum öffentlichen Recht; 606