Denkmalschutz und kulturelles Erbe in der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: 4-Zs 987
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Abstract
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein Verfahrensschritt, der nicht selbst die Entscheidung vornimmt, sondern nur vorbereitend dazu dient, im Sinne der Umweltvorsorge rationale Entscheidungen zu treffen. Nach der Richtlinie des Rates vom 27.6.1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (85/337/EWG) sind dabei auch die Sachgüter und das kulturelle Erbe als Umweltgüter zu berücksichtigen. Dies entspricht den europäischen und internationalen Vorgaben. Das kulturelle Erbe sollte somit ebenso wie andere Gemeinwohlbelange von hohem Rang bei der UVP berücksichtigt werden. Wegen des Versuchs einer Beschränkung auf (naturnahe) Kulturgüter ist dies in Deutschland zu einem Problem geworden, das vom Bundesgesetzgeber behoben werden muss.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 24
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S. 741-747