Denkmalschutz und kulturelles Erbe in der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Boorberg
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Boorberg

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

München

item.page.language

item.page.issn

0522-5337

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 4-Zs 987

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein Verfahrensschritt, der nicht selbst die Entscheidung vornimmt, sondern nur vorbereitend dazu dient, im Sinne der Umweltvorsorge rationale Entscheidungen zu treffen. Nach der Richtlinie des Rates vom 27.6.1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (85/337/EWG) sind dabei auch die Sachgüter und das kulturelle Erbe als Umweltgüter zu berücksichtigen. Dies entspricht den europäischen und internationalen Vorgaben. Das kulturelle Erbe sollte somit ebenso wie andere Gemeinwohlbelange von hohem Rang bei der UVP berücksichtigt werden. Wegen des Versuchs einer Beschränkung auf (naturnahe) Kulturgüter ist dies in Deutschland zu einem Problem geworden, das vom Bundesgesetzgeber behoben werden muss.

Description

Keywords

Journal

Bayerische Verwaltungsblätter

item.page.issue

Nr. 24

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 741-747

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries