Rechtsbegriff und Widerstandsrecht. Notwehr gegen rechtswidrige Ausübung von Staatsgewalt im Rechtsstaat und unter dem Nationalsozialismus.

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SEBI: 85/327

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Gegenstand der Untersuchung ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Widerstandshandlungen gegen rechtswidrige Ausübung von Staatsgewalt im Rechtsstaat und unter dem Nationalsozialismus. Ausgehend von den Normen des NS-Regimes wird die Rechtmäßigkeit von Widerstandshandlungen beschränkt auf die Rechtfertigung durch Notwehr als Regelung des geschriebenen Rechts erörtert, um Rückschlüsse auf die Handhabung und Bedeutung des Notwehrrechts gegen die Staatsgewalt im heutigen Rechtssystem ziehen zu können. Neben einer begrifflichen Bestimmung der Notwehr wird auf die Begrenzung der Notwehr (vgl. Pargr. 32 Strafgesetzbuch) gegenüber rechtmäßiger Amtsausübung eingegangen, und es werden Kriterien für die rechtmäßige Ausübung des Notwehrrechts (Widerstandsrecht) gegenüber rechtswidriger Ausübung der Staatsgewalt aufgestellt. kp/difu

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Widerstand, Notwehr, Staatsgewalt, Strafrecht, Rechtsstaat, Nationalsozialismus, Ideologie, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Theorie, Verfassungsgeschichte, Recht, Allgemein

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Berlin: Duncker & Humblot (1985), 192 S., Lit.(jur.Diss.; Bielefeld 1983)

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Widerstand, Notwehr, Staatsgewalt, Strafrecht, Rechtsstaat, Nationalsozialismus, Ideologie, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Theorie, Verfassungsgeschichte, Recht, Allgemein

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Schriften zum öffentlichen Recht; 478