Zielabweichungsverfahren bei Raumordnungsplänen.

Selbstverl.
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Selbstverl.

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Münster

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 98/3810
BBR: A 13 479
DST: R 250/699

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Nach der Novellierung des Raumordnungsgesetzes durch das Bau- und Raumordnungsgesetz von 1998, beinhalten Raumordnungsziele räumliche und sachliche Richtlinien für bestimmte Planungsräume. Diese dienen der Ausgestaltung der Grundsätze der Raumordnung, die wiederum Direktiven für eine Abwägungsentscheidung sind. Es existieren demzufolge bundesrechtliche Vorgaben für Zielabweichungsverfahren, welche durch die Landesgesetzgeber umzusetzen sind. Jedoch ist auch mit § 23 Abs. 2 Raumordnungsgesetz eine Vorschrift für die Länder vorgesehen, die noch kein Zielabweichungsverfahren in ihren Landesgesetzen geregelt haben. Insbesondere werden sämtliche landesrechtliche Regelungen erörtert und auch die besonderen Situationen, die sich für die Stadtstaaten ergeben. kirs/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XXVI, 217 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen; 181