Mieterhöhung nur nach Geschichtsforschung? Möglichkeiten einer Reaktion der Wohnungswirtschaft.
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1983
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Im Bereiche des freifinanzierten Wohnungsbaus erging das Urteil, dass an Mietänderungen keine überspitzten Anforderungen gestellt werden dürfen durch das BVG. Das Kammergericht urteilt in diesem Sinne auch im preisgebundenen Wohnungsbau. Die Besonderheiten der Auslegung des Gerichts werden dargestellt und begründet, warum diese § 10 WoBindG wiedersprechen. Es wird das Interesse des Mieters an alten Mietanhebungserklärungen, die Aussagefähigkeit früherer Mieterhöhungserklärungen und die Bedeutung der Vorlage alter Unterlagen erklärt. Es folgt die praxisgerechte Auslegung des KG-Rechtsentscheides mit Hinweis auf die Folgen bei Verstoß gegen diese Grundsätze. hg
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 36(1983)Nr.6, S.311-312