Grundzüge des Abfallrechts unter Hervorhebung von Klärschlammverordnung, Pflanzen-Abfall-Verordnung, Gülleverordnung, Tierkörperbeseitigungsgesetz.
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1989
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SEBI: 89/5281
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Zusammenfassung
Jegliche Rohstoffe und Energie, die der Umwelt entnommen und dem Wirtschaftsprozeß zugeführt werden, müssen in irgendeiner Form auch der Umwelt wieder zurückgeführt werden.Diese Rückführung ist jedoch nicht in jedem Fall umproblematisch. der Gesetzgeber hat deshalb Anforderungen an die Reinhaltung des Bodens, des Wasser und der Luft gestellt, die auch die landwirtschaftlichen Betriebe berühren.So bringt beispielsweise der fortschreitende Ausbau der Abwasserreinigung einen beträchtlichen Mehranfall an Klärschlamm mit sich, der heute noch in erheblichem Umfang auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebracht wird, obwohl Eigenschaften und Inhaltsstoffe nur ungenügend bekannt sind.Der Inhalt dieser Schrift soll daher zum Verständnis der Grundzüge des Abfallrechts sowie der die Landwirtschaft besonders berührende Normierungen beitragen. geh/difu
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o.O.: (1989), X, 111 S., Tab.; Lit.; Reg.
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Serie/Report Nr.
Recht in der Landwirtschaft; 13