Die planungsrechtliche Gemeindenachbarklage, § 2 Abs. 4 und 5 BBauG.

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SEBI: 76/2809

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Zusammenfassung

Vor allem in eng verflochtenen Räumen können sich Entscheidungen der Bauleitplanung auf den benachbarten Planungsträger auswirken. Um Kollisionen bzw. Einschränkungen der Planungshoheit des angrenzenden Planungsträgers zu vermeiden, muß die planende Gemeinde gezwungen werden können, ihre Planentscheidungen mit den Planungen benachbarter Gemeinden abzustimmen. Die Studie entwickelt Rechtsgrundlagen und Reichweite der interkommunalen planungsrechtlichen Abstimmungspflicht, zeigt die daraus resultierenden Rechtsansprüche auf und bestimmt ihre prozessuale Durchsetzbarkeit. Sie versteht sich als Entscheidungshilfe für die kommunale Praxis in bezug auf die planungsrechtliche Gemeindenachbarklage.

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Bauplanung, Planungshoheit, Gemeindenachbarklage, Stadtplanung, Gemeinderecht, Bauplanungsrecht, Recht, Verwaltung, Planung

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Siegburg: Reckinger (1976), XVI, 168 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1975)

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Bauplanung, Planungshoheit, Gemeindenachbarklage, Stadtplanung, Gemeinderecht, Bauplanungsrecht, Recht, Verwaltung, Planung

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Schriften zum deutschen Kommunalrecht; 11