Sicherung der Erschließung, Übermaßverbot, Beseitigungsanordnung, Voliere, Vogelpark. Urteil BVerwG - 4 C 54.85 - vom 3.5.1988.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: Zs 2216-4
IRB: Z 1032

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Der Begriff der gesicherten Erschließung in den §§ 30 bis 35 BBauG ist ein bundesrechtlicher Begriff, der nicht durch Landesrecht konkretisiert wird. Eine auf das Fehlen einer dauerhaften rechtlichen Sicherung der Zuwegung gestützte Beseitigungsanordnung kann zumindest solange gegen das Übermaßverbot verstoßen, wie die Benutzung der Zuwegung geduldet wird. Nach der den Senat bindenden Rechtsauffassung ist die Voliere mit dem rheinland-pfälzischen Bauordnungsrecht unvereinbar. Der Begriff der gesicherten Erschließung ist in den §§ 30-35 BBauG/BauGB in vollem Umfang ein Begriff des Bundesrechts. Denn die bodenrechtliche Zulässigkeit schließt die bundesrechtlich geforderte Sicherung der Erschließung ein. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Erschließung, Sicherung, Rechtsprechung, Bauordnungsrecht, Bundesland, Beseitigungsanordnung, Voliere, Baugesetzbuch, BVerwG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

In: Hessische Städte- und Gemeindezeitung, 39(1989), Nr.2, S.62-63

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Erschließung, Sicherung, Rechtsprechung, Bauordnungsrecht, Bundesland, Beseitigungsanordnung, Voliere, Baugesetzbuch, BVerwG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries