Kreisentwicklungsplanung in Schleswig-Holstein.

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BBR: Z 46
SEBI: Zs 408-4
IRB: Z 1035

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Zusammenfassung

Zwei Referate anläßlich der Tagung des Hauptausschusses des Deutschen Landkreistages am 22. Oktober 1974 mit dem Zweck, die Stellung der Kreise im Planungsrecht und die Beziehungen zwischen der Kreisplanung und den Planungsebenen von Staat und Gemeinden zu verdeutlichen. Die Darlegungen der gesetzlichen Regelung der Kreisentwicklungsplanung in den Landesplanungsgesetzen von Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg verraten trotz unterschiedlicher landesplanungsrechtlicher Ausgangssituation eine ähnliche Konzeption eine neue Planungsebene wird nicht geschaffen, es handelt sich um Maßnahmenplanungen mit räumlicher Auswirkung, die lediglich zur Selbstbindung des Kreistages und zu einer Beachtungspflicht gegenüber den Gemeinden führen. Für die Raumplanung, insbesondere die Landesplanung hat die Kreisentwicklungsplanung ergänzende Funktionen.

Beschreibung

Schlagwörter

Kreisplanung, Landesplanung, Raumordnung, Kreisentwicklungsplanung

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In: Landkreis, Köln (1974) S. 461-462

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Kreisplanung, Landesplanung, Raumordnung, Kreisentwicklungsplanung

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