Höchst-Wohnungsklausel im Bebauungsplan. BauGB §§ 1 V, VI, 9 I Nr.6. BauGB-MaßnahmenG § 1 I Satz 1. BverwG, Beschluß vom 9.11.1994 - 4 NB 34.94, OVG Koblenz.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1995

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

0721-7390

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Soll in einer ökologisch wertvollen Hanglage eine nur aufgelockerte Bebauung ermöglicht, die Erschließung deshalb für ein entsprechend geringes Verkehrsaufkommen dimensioniert und die Zahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze gering gehalten werden, so können dies besondere städtebauliche Gründe sein, die gemäß Paragraph 9 I Nr.6 BauGB die Festsetzung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden in einem Bebauungsplan rechtfertigen. Soweit Leitsatz. Im vorliegenden Fall hat die Gemeinden im bebauungsplan die Zahl der Wohnungen je Wohngebäude auf zwei beschränkt. Die Grundstücke an einem ökologisch wertvollen Hang sind nur über einen hundert Meter langen und drei Meter breiten Privatweg erschlossen. In der Begründung wird ausgeführt, daß bereits die bisherige Rechtsprechung des BVerwG ergibt, daß im vorliegenden Fall besondere städtebauliche Gründe, in diesem Fall verkehrliche und ökologische, vorliegen, die eine Begrenzung rechtfertigen.

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Umwelt- und Planungsrecht

Ausgabe

Nr.2

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.71

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen