Darstellung einer Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel im Flächennutzungsplan. Genehmigung des Bauleitplans mit klarstellender Maßgabe. Keine Bindung an Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei fehlender Beteiligung der Gemeinde. Beteiligung einer Institution als Zusammenschluß von Gemeinden an deren Stelle. BVerwG, Urteil vom 18.2.1994 - 4 C 4.92 -, OVG Koblenz vom 11.7.1991 - 1 A 11339/90.

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Datum

1994

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Sprache (Orlis.pc)

DE

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ISSN

0012-1363

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IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

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Zusammenfassung

Bei der Darstellung einer Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan muß deren allgemeine Zwecksbestimmung angegeben werden. Die Darstellung einer Sonderbaufläche mit dem Zusatz großflächiger Einzelhandel genügt den Anforderungen des Paragraphen 5 I und II BauGB. Die Genehmigungsbehörde darf die Genehmigung eines Bauleitplans nicht versagen, sondern muß sie mit einer klarstellenden Maßgabe erteilen, wenn das von der planenden Gemeinde Gewollte zwar im Plan keinen Niederschlag gefunden hat, das Planungsziel sich jedoch aus den Aufstellungsvorgängen mit hinreichender Sicherheit für jedermann ergibt. Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die unter Mißachtung der Mitwirkungsrechte der Gemeinden aufgestellt worden sind, binden diese nicht. Ein Zusammenschluß von Gemeinden und Gemeindeverbänden im Sinne von Paragraph 5 II Satz 2 ROG liegt nur dann vor, wenn nach Zusammensetzung und Aufgabenstellung gewährleistet ist, daß allein die kommunalen Interessen zum Gegenstand der Beteiligung bei der Aufstellung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung werden, hier für den Landesplanungsbeirat in Rheinland-Pfalz verneint.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsches Verwaltungsblatt

Ausgabe

Nr.19

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.1136-1139

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Serie/Report Nr.

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