Neuermittlung der Regelbedarfe nach altem Muster. Regelbedarfe müssten eigentlich wesentlich höher ausfallen.
AiB-Verl.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2016
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
AiB-Verl.
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0490-1630
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 1422
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die neuen Regelbedarfe für die rund 7,5 Mio. Empfänger von Hartz IV, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden diesmal nicht turnusmäßig entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Vielmehr besteht die Pflicht, die Sätze grundlegend neu zu ermitteln - nach den Daten der letzten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahr 2013. Das wäre eine Chance, um auf Lücken, Unklarheiten und Kritik - auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - zur Regelsatzermittlung einzugehen. Doch diese Chance wurde verpasst. Hier wird gezeigt, welche Unzulänglichkeiten es nach wie vor bei der Regelbedarfsermittlung gibt. Als Alternative werden Grundzüge eines konsistenten Bemessungsverfahrens vorgestellt und die Regelbedarfe danach errechnet.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Soziale Sicherheit
Ausgabe
Nr. 12
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 461-466