Neuermittlung der Regelbedarfe nach altem Muster. Regelbedarfe müssten eigentlich wesentlich höher ausfallen.

Becker, Irene
AiB-Verl.
No Thumbnail Available

Date

2016

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

AiB-Verl.

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Köln

item.page.language

item.page.issn

0490-1630

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 4-Zs 1422

item.page.type-orlis

Abstract

Die neuen Regelbedarfe für die rund 7,5 Mio. Empfänger von Hartz IV, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden diesmal nicht turnusmäßig entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Vielmehr besteht die Pflicht, die Sätze grundlegend neu zu ermitteln - nach den Daten der letzten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahr 2013. Das wäre eine Chance, um auf Lücken, Unklarheiten und Kritik - auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - zur Regelsatzermittlung einzugehen. Doch diese Chance wurde verpasst. Hier wird gezeigt, welche Unzulänglichkeiten es nach wie vor bei der Regelbedarfsermittlung gibt. Als Alternative werden Grundzüge eines konsistenten Bemessungsverfahrens vorgestellt und die Regelbedarfe danach errechnet.

Description

Keywords

item.page.journal

Soziale Sicherheit

item.page.issue

Nr. 12

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 461-466

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Collections