Vereinbarung der VOB/B als Ganzes empfehlenswert.
Boorberg
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Datum
2002
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Wird die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart, kann sich der Bauherr auf einzelne, für ihn günstige Regelungen der VOB/B nicht berufen, wenn diese bei isolierter Betrachtung nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nun nach den §§ 305 ff. BGB) unwirksam sind. Das hat der BGH bereits mehrfach, u.a. im Hinblick auf den in § 16 Nr.3 Abs.2 VOB/B geregelten Ausschluss von Nachforderungen der Baufirma, entschieden. Nach § 16 Nr.3 Abs.2 VOB/B ist die Baufirma mit Nachforderungen ausgeschlossen, wenn sie über die Schlusszahlung schriftlich unterrichtet und auf die Ausschlusswirkung hingewiesen wurde und wenn sie keinen Vorbehalt gegen die Schlusszahlung erhoben hat. Bundesgerichtshof, Urteil vom 9.10.2001 - S ZR 153/99 - baurecht (BauR) 2002 Heft 5 S.775. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 11
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 350-351/Rdnr.173