Steuerfreigrenzen bei Entschädigungen an ehrenamtliche Mandatsträger.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

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ZLB: Kws 700 ZB 6762

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Autor:innen

Zusammenfassung

Die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungen gewährten Entschädigungen unterliegen grundsätzlich als Einnahmen aus "sonstiger selbständiger Arbeit" im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Einkommensteuer. Dies gilt insbesondere für Entschädigungen, die für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden. Es erfolgt kein Lohnsteuerabzug durch die Gemeinde (zu Ausnahmen siehe die Abschnitte "Ehrenamtlicher Bürgermeister-Stellvertreter", "Ortschaftsräte, Ortsvorsteher bei Einführung der Ortschaftsverfassung"). Die Zahlungsempfänger sind selbst erklärungspflichtig.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Gemeinde : BWGZ ; Zeitschrift für die Städte und Gemeinden, Stadträte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte

Ausgabe

Nr. 11/12

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Seiten

S. 460-466

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